Informationen zur Abrechnung
Gesetzlich Versicherte:
Gesetzlich Versicherte erhalten grundsätzlich keine
Erstattung von Heilpraktikerleistungen seitens der Krankenkassen.
Die
Beihilfe erstattet keine
psychotherapeutischen
Leistungen beim Heilpraktiker.
Privat Versicherte:
Mitglieder privater Krankenversicherungen und privat Zusatzversicherte können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben.
Bitte vor Beginn der Therapie abklären, ob und in welcher Höhe die Kasse psychotherapeutische Leistungen beim Heilpraktiker übernimmt. ( GebüH Ziff. 19.1-19.8)
In der Regel deckt die Gebühr das Honorar nicht vollständig ab, so dass ein Eigenanteil bleibt,
Kosten für Selbstzahler:
Für 60 Minuten berechne ich 80.- €
Bei längeren Sitzungen rechne ich in Zehn- Minuten- Schritten ab, z.B. 70 Min. 75.- €, 80 Min. 100.
Sie erhalten eine Rechnung, die Sie gegebenenfalls bei der privaten Versicherung einreichen können. Sie können die Kosten aber auch bei der Steuererklärung unter außergewöhnlichen Belastungen angeben.